Diese Frage ist leider nicht ganz so einfach zu beantworten. Vorneweg einmal die wichtigste Information: Sämtliche Produkte aus unserem Haus sind bei korrekter Anwendung und Verarbeitung absolut unbedenklich für den Kontakt mit Lebensmitteln.
Was bedeutet eigentlich lebensmittelecht?
Als lebensmittelecht wird ein Produkt wie beispielsweise Verpackungsmaterial, Geschirr oder Besteck beispielsweise, dann bezeichnet, wenn es
- Ungiftig ist
- Den Geschmack der Lebensmittel, mit denen es in Berührung kommt, nicht verändert
- Den Geruch des Lebensmittels, mit dem es in Berührung kommt, nicht verändert
Damit ein Produkt als lebensmittelecht bezeichnet werden darf, muss es sämtliche Voraussetzungen verschiedener EU-Richtlinien und des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) erfüllen. Dafür muss das fertige Produkt entsprechenden Tests unterzogen werden, um sicherzustellen, dass hier keine giftigen Stoffe von dem Produkt selbst an die Lebensmittel abgegeben werden können.
Warum kann kein Anbieter versichern, dass sein Epoxidharz lebensmittelecht ist?
Genau an dieser Stelle wird es problematisch mit der Frage nach der Lebensmittelechtheit. Um das konkret zu verstehen, ist es erst einmal wichtig, dir noch einmal vor Augen zu führen, woraus fertiges, ausgegossenes Epoxidharz besteht. Dieses Harz ist ein Reaktionsprodukt. Das bedeutet, dass hier zwei verschiedene Stoffe miteinander kombiniert werden und durch die Reaktion beider Stoffe Epoxidharz entsteht.
Wir liefern dir allerdings nicht das fertige Produkt, sondern lediglich die Komponenten, die du benötigst, um das fertige Produkt herzustellen. Das hat zur Folge, dass weder wir noch irgendein Labor wirklich testen kann, ob und inwiefern das von dir erzeugte Produkt am Ende wirklich lebensmittelecht ist. Außerdem ist es laut Gesetzgeber vorgeschrieben, dass alle Rohstoffe, welche verwendet werden, auf einer "Positivliste" gelistet sein müssen, um eine offizielle LFGB Zulassung zu bekommen. Einige der notwendigen Rohstoffe für die Erstellung von Epoxidharzen sind in dieser Liste allerdings nicht geführt.
Dennoch kannst du Produkte aus unserem Haus ohne Bedenken auch im Zusammenspiel mit Lebensmitteln verwenden. Denn wir können dir versichern, dass unsere Produkte absolut unbedenklich sind, solange du dich bei der Verarbeitung des Werkstoffes komplett an die Anweisungen hältst. Besonders wichtig sind hierbei vor allen Dingen:
- Die richtige Kombination zwischen dem Harz und dem Härter.
- Die komplette Einhaltung der vom Hersteller angegebenen Zeit zum Aushärten des Produktes
- Die Zugabe jeglicher Art von Farbstoffen oder anderer Füllstoffe wird das Endergebnis verändern und beeinflussen.
Nur, wenn diese beiden Punkte exakt eingehalten wurden, können wir versichern, dass die fertigen Produkte absolut unbedenklich für Sie und Ihre Lebensmittel sind.
Nice to know
Was für unsere Produkte gilt, gilt auch für einige Mitbewerber am Markt aus dem deutschen oder europäischen Raum. Schwierig wird es bei Anbietern aus China. Hier werden oftmals besonders billige und minderwertige verarbeitete Harzvarianten angeboten – diese sind stets mit Vorsicht zu genießen.
Warum sind unsere Produkte im ausgehärteten Zustand unbedenklich?
Man kann Produkte wie die unseren von staatlicher Stelle auf ihre Biokompatibilität prüfen lassen. Hierbei wird geprüft, ob ein Produkt Stoffe abgibt, die dem Körper schaden könnten. Die Biokompatibilität bezieht sich darauf, ob Produkte und Stoffe als Bestandteile von Prothesen verwendet werden können. Die hier geprüften Produkte müssen also derart unbedenklich sein, dass sie im Endeffekt direkt im menschlichen Körper verbaut werden dürfen.
Wir haben nun einige Produkte aus unserem Haus verwendet, um daraus entsprechende Prüfprodukte zu gießen. Danach haben wir diese fertigen Prüflinge ins Labor gegeben. Das Ergebnis war sehr erfreulich – sämtliche von uns eingereichte Prüflinge sind biokompatibel und könnten daher theoretisch auch in Prothesen Anwendung finden. Das allein zeigt bereits, wie unbedenklich die Nutzung unserer Harze ist – vorausgesetzt du hältst dich konkret an die Herstelleranleitung in Sachen Mischung und vor allem in puncto Aushärten lassen.
Ist Epoxidharz nun lebensmittelecht oder nicht?
Rein formal betrachtet nicht, weil es keine entsprechende Freigabe nach den geltenden rechtlichen Vorgaben nach LFGB geben kann. Zudem fehlt die Listung der notwendigen Rohstoffe auf der Positivliste und das Endprodukt ist immer abhängig von der Verarbeitung des Anwenders.. Verantwortlich für die korrekte Umsetzung der Herstellerangaben bist du als Kunde.
Aber: Mit unseren Prüfverfahren können wir dir mit absoluter Sicherheit garantieren, dass unsere Harze bei korrekter Anwendung und Verarbeitung komplett unbedenklich sind, was den Kontakt mit Lebensmitteln angeht.