Seit 2024 dürfen Epoxidharze mit C12/C14-Alkylglycidylether als Reaktivverdünner nicht mehr ohne Weiteres an Privatkunden verkauft werden. Der Grund: Diese Stoffe wurden als reproduktionstoxisch eingestuft (H360F) und fallen damit unter die Chemikalien-Verbotsverordnung. Viele Hersteller haben seitdem Probleme – wir nicht.
Unsere Lösung
Als Hersteller und Formulierer unserer Harze haben wir einen eigenen Reaktivverdünner für Epoxidharz entwickelt, der ohne H360-Kennzeichnung auskommt. Er senkt die Viskosität unserer Systeme, ist VOC-frei gemäß 2004/42/EU und auf Basis nachwachsender Rohstoffe formuliert – ohne Abstriche bei der Verarbeitbarkeit.
Unsere Harze sind damit sowohl für gewerbliche Verarbeiter als auch für Privatkunden uneingeschränkt verkehrsfähig.
Individuelles Harz für dein Unternehmen
Als Hersteller entwickeln und formulieren wir nicht nur für unseren eigenen Shop. Wenn du ein Epoxidharz mit spezifischen Anforderungen benötigst – andere Viskosität, besondere Aushärteeigenschaften, angepasste Topfzeit – können wir das gemeinsam entwickeln.
